Kapiw and Apappo – A Tale of Ainu Sisters

Kapiw and Apappo – A Tale of Ainu Sisters

Film | Der Filmschauplatz Hokkaido

Kapiw and Apappo – A Tale of Ainu Sisters

kapiwとapappo ― アイヌの姉妹の物語

Kapiw to Apappo – Ainu no shimai no monogatari

Ⓒ office+studio T.P.S

Der Dokumentarfilm porträtiert zwei Ainu-Schwestern, die als Sängerinnen unter den Künstlernamen Kapiw und Apappo bekannt sind und am 23. Februar live im Japanischen Kulturinstitut auftreten werden.

Die ältere Schwester Emi (37) lebt seit 15 Jahren mit ihrem Mann und ihren drei Kindern in Tokyo. Als Sängerin von Upopo, Alltagsliedern der Ainu, trägt sie den Namen Kapiw („Möwe“) und veröffentlicht CDs mit der Musikgruppe „riwkakant“. Die jüngere Schwester Fukiko (35) hat die Heimatstadt am Akan-See nie verlassen und betreibt dort mit ihrer Familie ein Ainu-Restaurant. Unter dem Namen Apappo („Blume“) begeistert sie mit Liedern, Ainu-Mythen sowie Darbietungen auf der Maultrommel Mukkuri und der Schalenzither Tonkori die Passagiere auf Ausflugsbooten.

Bisher sind die beiden Schwestern noch nie gemeinsam aufgetreten, doch nach der Dreifachkatastrophe im Norden Japans 2011 findet Emi mit ihren Kindern vorübergehend Zuflucht am Akan-See.

Verschiedene Mütter in der Region arrangieren einen Live-Autritt des Schwestern-Duos und die beiden stehen nun zum ersten Mal gemeinsam auf der Bühne. Der Film zeigt ihre unterschiedlichen Einstellungen zu Musik und Tradition und erzählt eine Geschichte über Identität, Hoffnung und die Auseinandersetzung mit den eigenen familiären Wurzeln.

Datum
10.02.2026
18:30 - 20:30 Uhr

Ort
Japanisches Kulturinstitut
Universitätsstraße 98
50674 Köln

Kosten
Eintritt frei

Informationen zum Film

  • Regie: SATÔ Takayuki
  • Spieldauer: 112 min
  • Produktionsjahr: 2016
  • Übersetzung: OmeU
  • Format: DCP

Änderungen vorbehalten. Das Japanische Kulturinstitut Köln behält sich kurzfristige Änderungen im Veranstaltungsprogramm sowie Absagen vor. Eine Haftung für dadurch entstehende Unannehmlichkeiten oder Kosten (z. B. Fahrt- oder Übernachtungskosten) kann für Gäste nicht übernommen werden.

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