Neue japanische Filme
Produktionen aus den Jahren 2018 bis 2020
Neue japanische Filme
Produktionen aus den Jahren 2018 bis 2020

Die Japan Foundation stellt regelmäßig Filmprogramme zusammen, die auf Welttournee gehen und die Vielfältigkeit des japanischen Filmschaffens vorstellen. Neben Retrospektiven zu ausgewählten Persönlichkeiten gibt es auch Reihen, die sich einem bestimmten Thema widmen. Das aktuelle Paket enthält einen Anime sowie sechs neue, von Erfolg gekrönte Spielfilme, die zwischen 2018 und 2020 entstanden sind.
Für die Musik in dem aufwendig produzierten Anime um drei Rockmusiker konnte die Altrock-Legende Sakamoto Shintarô gewonnen werden (Ongaku), ein Drama über die Konflikte zwischen drei Jugendlichen und ihrer straffällig gewordenen Mutter wirft Fragen zu Schuld und Vergebung auf (Hitoyo) und eine skurrile Kriminalkomödie erinnert stilistisch an Werke des Film Noir (Ichido mo uttemasen). Ein filmisches Porträt gibt Einblick in das Innenleben einer Single-Frau mittleren Alters (Amai osake de ugai) und die Komödie um einen Antiquitätenhändler und einen Töpfer ist nicht nur unterhaltsam, sondern auch lehrreich in Bezug auf die keramische Tradition Japans (Uso happyaku). Die Geschichte über eine trauernde Jugendliche schließlich ist inspiriert von der Dreifachkatastrophe im Norden Japans am 11.03.2011 (Kaze no denwa). Abgerundet wird das Programm mit einem Familiendrama, welches die Probleme rund um die Adoption eines kleinen Jungen aufzeigt (Yûhi no ato).
Bitte beachten Sie
Für den Besuch der Filmvorführungen ist eine Voranmeldung über guestoo notwendig. Das Anmeldeformular finden Sie jeweils 1-2 Wochen vor dem Filmtermin auf unserer Homepage.
Datum
23.02.2023 - 25.03.2023
Ort
Japanisches Kulturinstitut
Universitätsstraße 98
50674 Köln
Kosten
Eintritt frei
Filme in dieser Filmreihe




Änderungen vorbehalten. Das Japanische Kulturinstitut Köln behält sich kurzfristige Änderungen im Veranstaltungsprogramm sowie Absagen vor. Eine Haftung für dadurch entstehende Unannehmlichkeiten oder Kosten (z. B. Fahrt- oder Übernachtungskosten) kann für Gäste nicht übernommen werden.
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