Eyes on Japan
Die 12. Japanischen Filmtage Düsseldorf
Eyes on Japan
Die 12. Japanischen Filmtage Düsseldorf

Vom 12. bis zum 31. Januar 2018 finden die 12. Japanischen Filmtage Düsseldorf EYES ON JAPAN statt. Veranstaltet vom Japanischen Generalkonsulat Düsseldorf in Kooperation mit dem Filmmuseum Düsseldorf und dem Japanischen Kulturinstitut Köln (The Japan Foundation), dürfen sich die Besucher im Jahre 2018 auf cineastische Meisterwerke von Weltgeltung, Europa- und Deutschlandpremieren, Erst- und Wiederaufführungen freuen, die interessante Einblicke in die Filmlandschaft Japans bieten.
In Sonderveranstaltungen lässt sich Japan historisch und geographisch neu entdecken. Regionale Schwerpunkte sind 2018 die Küstengebiete an der Seto-Inlandsee (Seto-naikai) sowie Okinawa und Japans Subtropen. Außerdem wird die japanische Erstaufführung von Beethovens 9. Symphonie im Kriegsgefangenenlager Bandô (Naruto/Präfektur Tokushima) vor 100 Jahren (1918) thematisiert.
Zu den meisten Vorstellungen gibt es eine kurze Einführung. Alle Filme werden - sofern nicht anders angegeben - in japanischer Originalversion mit deutschen oder englischen Untertiteln gezeigt.
Das komplette Programm der EYES ON JAPAN 2018 finden Sie im 16-seitigen Programmheft, das Sie sich <link http://www.eyesonjapan.de/2018/EoJ2018_Flyer.pdf _blank external-link-new-window "Opens internal link in current window">hier</link> herunterladen können (pdf-Datei, ca. 8,3 MB; auf ca. 1 MB reduzierte Version in verminderter Bildqualität <link http://www.eyesonjapan.de/2018/EoJ2018_Flyer-klein.pdf _blank external-link-new-window "Opens internal link in current window">hier</link>).
Nähere Informationen zum Festival und Spielprogramm finden Sie <link http://www.eyesonjapan.de/ _blank external-link-new-window "Opens internal link in current window">hier</link>
Datum
12.01.2018 - 31.01.2018
Ort
Düsseldorf
Änderungen vorbehalten. Das Japanische Kulturinstitut Köln behält sich kurzfristige Änderungen im Veranstaltungsprogramm sowie Absagen vor. Eine Haftung für dadurch entstehende Unannehmlichkeiten oder Kosten (z. B. Fahrt- oder Übernachtungskosten) kann für Gäste nicht übernommen werden.
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