Die Gottesanbeterin

Lesungskonzert

Lesung

Die Gottesanbeterin

Lesungskonzert

Mitwirkende
Emir Imerov (Violine), Minako Satake (Klavier), Markus Heinrich (Lesung)

Nach dem großen Erdbeben im Jahr 2011 in Japan haben sich viele Schriftsteller gefragt, ob und wie sie überhaupt das Thema Erdbeben und AKW-Unfall behandeln könnten und dürften. Sôkyû Gen‘yû, ein in Fukushima lebender Zenpriester und Akutagawa-Preisträger, skizziert jedoch mutig in seinem Buch „Der strahlende Berg – Geschichten aus Fukushima“ die Lebensrealität der Menschen in Fukushima auf eine einfühlsame Weise. 

Das Lesungskonzert „Die Gottesanbeterin“ ist ein literarisch-musikalisches Projekt. Im Konzert werden Auszüge „Die Gottesanbeterin“, einer Kurzgeschichte aus dem genannten Buch, von Markus Heinrich gelesen und mit passender Musik untermalt, z.B. mit Werken von Brahms und der japanischen Komponistin Kuniko Sôma, gespielt von Emir Imerov (Violine) und Minako Satake (Klavier).

Im Buch wird detailliert, realitätsnah und nachvollziehbar beschrieben, wie die Menschen in Fukushima die Katastrophe erlebt und sich damit auseinandergesetzt haben. Viele mussten jedoch die kontaminierten Gebiete verlassen oder haben sich freiwillig für eine Umsiedlung in sicherere Regionen entschieden. So hat Fukushima die Lebensreise dieser Menschen für immer geprägt. Allerdings weist der Autor den Figuren in seinen Geschichten nicht nur eine passive Rolle zu, sondern durch sie lässt er immer wieder Zuversichtlichkeit und Humor aufblitzen. Weitere besondere Merkmale sind, dass sich durch alle seine Werke wie ein roter Faden die buddhistische Sichtweise von Leben und Tod zieht und dass die typisch japanische Grundhaltung zur Natur in den Geschichten und ihren Protagonisten sichtbar wird.

Datum
05.02.2025 19:00 Uhr

Ort
Japanisches Kulturinstitut
Universitätsstraße 98
50674 Köln

Kosten
Eintritt frei

Änderungen vorbehalten. Das Japanische Kulturinstitut Köln behält sich kurzfristige Änderungen im Veranstaltungsprogramm sowie Absagen vor. Eine Haftung für dadurch entstehende Unannehmlichkeiten oder Kosten (z. B. Fahrt- oder Übernachtungskosten) kann für Gäste nicht übernommen werden.

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