BEATE NO OKURIMONO

DAS GESCHENK DER BEATE

Film | Neuerwerbungen unserer Filmbibliothek 2005

DAS GESCHENK DER BEATE

ベアテの贈りもの

BEATE NO OKURIMONO

ベアテの贈りもの
Beate no okurimono ist ein Dokumentarfilm, der das Engagement von Beate Sirota Gordon für die Grundrechte der Japanerinnen sowie die nachfolgende Entwicklung auf dem Gebiet der japanischen Frauenrechte erläutert. Beate hatte im Alter von 22 Jahren die Artikel 24 und 14 für die neue japanische Verfassung geschrieben, die 1946 entworfen wurde und 1947 in Kraft trat. Beide Artikel begründen die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen. Der Beitrag von Beate an der Festlegung der Frauenrechte in Japan wurde in der japanischen Öffentlichkeit erst vor etwa 12 Jahren bekannt gemacht.

Der Film beginnt damit, dass die 81jährige Beate Sirota Gordon mit dem Schnellzug in die Präfektur Iwate fährt, wo eine Schallplatte mit einer Konzertaufnahme ihres Vaters, eines internationalen Pianisten, aufbewahrt wird. Sie hält außerdem einen Vortrag über ihre Abfassung der Gleichstellungsgesetze für die japanische Verfassung. Beates Erinnerungen tragen sie nach Wien, wo ihr Vater Leo, der 1885 im russischen Kiew in eine jüdische Familie geboren worden war, seit Beginn des 20. Jahrhunderts wirkte. Nach zahlreichen Konzertreisen in Europa und Asien wurde er schließlich nach Japan eingeladen, um an der Musikhochschule Tôkyô Klavier zu unterrichten und Konzerte zu geben. Viele Pianisten aus der Zeit vor und nach dem Zweiten Weltkrieg waren seine Schüler.

Die 1923 in Wien geborene Beate zog im Alter von fünf Jahren mit ihren Eltern nach Japan. Die Familie Sirota führte einen Salon, in dem Kulturinteressierte aus dem In- und Ausland zusammenkamen. Beate ging 1939 zum Studium nach Amerika auf ein College, während beide Eltern aus Liebe zu ihren Schülern und aus Pflichtbewusstsein gegenüber ihrer Tätigkeit in Japan zurückblieben. Nach dem Krieg kehrte Beate 1945 nach Japan zurück. Da sie sechs Sprachen beherrschte, darunter auch Japanisch, wurde sie zur Mitarbeiterin für die Abfassung des Entwurfs der japanischen Verfassung ernannt und war für Frauenfragen zuständig. Aus der Vorkriegszeit war Beate noch die niedrige Stellung der Japanerinnen in Erinnerung, und so verankerte sie die Frauenrechte im Verfassungsentwurf, was anfänglich auf den Widerstand der Japaner stieß.

Beates Vortrag macht hier eine Pause; der Film geht über zu Japanerinnen und Frauenrechten in der Nachkriegszeit.

Eine der wichtigsten Nachkriegsreformen, die von der amerikanischen Besatzungsmacht eingeführt wurden, war das Wahlrecht für Frauen, das die Japanerinnen 1946 erstmals ausübten. Damals wurden 39 weibliche Abgeordnete gewählt. Außerdem wurde im Arbeitsministerium ein Amt für Frauen und Kinder eingerichtet. Die erste Leiterin dieses Amtes war YAMAKAWA Kikue. Im juristischen Bereich wurden nach und nach Richterinnen und Staatsanwältinnen eingesetzt und in Behörden leitende Positionen für Frauen eingeräumt.

Beate kam 1952 erneut in Kontakt mit Japan, als sie für die japanische Frauenrechtlerin ICHIKAWA Fusae dolmetschte, die zu einem Besuch nach Amerika gekommen war. Später wurde sie Mitarbeiterin der Japan Society und bemühte sich um die Vermittlung der japanischen Kultur. Ichikawa, die schon vor dem Krieg für das Frauenwahlrecht eingetreten war, wurde zum Mitglied des Senats gewählt und widmete sich ihr Leben lang der Befreiung der Frauen und der Verbesserung ihrer Stellung in der Gesellschaft. Später wurde sie zur Frauenministerin ernannt. Wichtige Persönlichkeiten in der Frauenbewegung wurden auch Japanerinnen wie OGATA Sadako, die sich als Hochkommissarin der Vereinten Nationen über mehr als zehn Jahre für Flüchtlinge eingagierte.

Beate setzt ihren Vortrag fort und endet mit einem Aufruf an die Japanerinnen, sich künftig für die Frauen auf der ganzen Welt einzusetzen.

Datum
10.04.2006 19:00 Uhr

Ort
Japanisches Kulturinstitut
Universitätsstraße 98
50674 Köln

Informationen zum Film

  • Regie: FUJIWARA Tomoko
  • Spieldauer: 92
  • Produktionsjahr: 2004
  • Übersetzung: OmeU