Zur Nutzung der Bibliothek
Die Nutzung der Bibliothek ist allen Besucher:innen auch ohne Erstellung oder Vorlage eines bestehenden Bibliotheksausweis kostenlos und uneingeschränkt zu den Öffnungszeiten der Bibliothek möglich.
Anmeldung
Um Medien zu entleihen, ist die Erstellung eines Bibliotheksausweis erforderlich. Ein Bibliotheksausweis wird nach Anmeldung ausgegeben. Dieser ist für Sie kostenlos und lebenslang gültig.
Für die Anmeldung wird eines der folgenden Dokumente benötigt:
- gültiger Personalausweis,
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder
- Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung.
Für Minderjährige (unter 16 Jahren) ist die Unterschrift einer/eines Erziehungsberechtigten nötig, wobei diese/dieser bei der Anmeldung zugegen sein muss.
Hinweise zur Erfassung und zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Verlust oder Änderung der Kontaktdaten sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen, andernfalls verliert der Ausweis seine Gültigkeit.
Ausleihe
Um Medien ausleihen zu können, legen Sie bitte Ihren Bibliotheksausweis vor. Die Ausleihe ist kostenlos.
Es können insgesamt bis zu 10 Medien für maximal 4 Wochen entliehen werden. Die ausleihbaren Medien umfassen Bücher, audiovisuelle Medien, Zeitschriften (außer der jeweils aktuellsten Ausgabe) und Musiknoten.
Sollten Medien, die Sie ausleihen möchten, gerade verliehen sein, können Sie diese vormerken lassen. Die Medien werden ab dem Zeitpunkt der Rückgabe 1 Woche lang für Sie reserviert. Danach erlischt die Reservierung.
Wenn Sie uns am Vortag Ihres Besuchs telefonisch fragen, können wir die von Ihnen gewünschten Medien am Bibliotheksschalter für Sie zur Abholung bereitstellen, sofern sie gerade nicht verliehen oder vergemerkt sind.
Falls die von Ihnen entliehenen Medien nicht vorgemerkt sind, ist es möglich, die Leihfrist einmalig für weitere 4 Wochen zu verlängern. Kommen Sie dafür einfach bis zum letzten Tag der Leihfrist mit den entsprechenden Medien in die Bibliothek und füllen Sie erneut einen Leihschein aus. Eine Verlängerung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
Von der Ausleihe ausgeschlossen sind Nachschlagewerke, die mit einem roten Punkt versehenen sind, sowie die jeweils aktuellsten Ausgaben einer Zeitschrift. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Medien für 2 Stunden auszuleihen, um Kopien anzufertigen. In diesem Fall füllen Sie bitte jeweils einen Leihschein aus und hinterlegen uns als Pfand Ihren Personalausweis bzw. Reisepass oder eAT.
Rückgabe
Bitte bringen Sie die entliehenen Medien innerhalb der Leihfrist während der Öffnugszeiten der Bibliothek zurück. Die Leihfrist ist auf dem Rückgabeschein vermerkt, den Sie bei der Ausleihe erhalten.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek können Sie die Medien am Empfang des Instituts zurückgeben. Bewahren Sie bitte die Rückgabebestätigung mindestens 1 Monat auf.
Falls das Institut geschlossen ist, können Sie die Medien in den Posteingang des Instituts einwerfen (auf der linken Seite der Eingangstür). Achten Sie bitte darauf, dass die Medien beim Entwurf ordentlich verpackt sind, um Schäden vorzubeugen. Die Rückgabe über den Posteingang geschieht auf eigenes Risiko. Bitte nehmen Sie den Einwurf auf (z.B. durch ein Bild oder Video).
Sie können die Medien auch per Post an die Bibliothek zurücksenden. Die Adresse lautet:
Japanisches Kulturinstitut (Bibliothek)
Universitätsstr. 98
50674 Köln
Der Poststempel des Tages der Leihfrist ist für die rechtzeitige Rückgabe ausreichend. Bewahren Sie bitte die Sendungsnummer und den Einlieferungsbeleg mindestens 1 Monat für Rückfragen auf.
Sollte die Rückgabe die Leihfrist überschreiten, werden die betroffenen Benutzer:innen für 4 Wochen ab dem Datum der Rückgabe von der Ausleihe gesperrt. Werden die Medien nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Leihfrist an uns zurückgeführt, wird dies als Verlust betrachtet und entsprechend in Rechnung gestellt (s.u.).
Bei Beschädigung oder Verlust entliehener Medien haben die Benutzer:innen innerhalb von 3 Monaten ab Leihfristende für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Ist dies den Benutzer:innen nicht möglich, werden der gegenwärtige Anschaffungspreis, sowie möglicherweise anfallende Zusatzkosten in Rechnung gestellt.
Die Bibliothek behält sich vor, Benutzer:innen, die die Leihfrist wiederholt oder in besonderem Maße überschreiten, von der Ausleihe auszuschließen.