KUSAMA: INFINITY

Filmreihe

KUSAMA: INFINITY

Kusama drawing © Tokyo Lee Productions, Inc. Courtesy of Magnolia Pictures

Regie: Heather Lenz
USA 2018, 77 Minuten, OmdU

Mit einer Begrüßung durch Dr. Stephan Diederich, Kurator der Ausstellung Yayoi Kusama im Museum Ludwig, Köln

Yayoi Kusama ist heute die erfolgreichste lebende Künstlerin der Welt. Doch bis ihre radikalen künstlerischen Visionen weltweite Aufmerksamkeit erlangten, musste sie unzählige Hürden überwinden. Das Trauma, während des Zweiten Weltkriegs in Japan aufzuwachsen, das Leben in einer dysfunktionalen Familie, Sexismus und Rassismus im Kunstbetrieb und nicht zuletzt eine psychische Erkrankung machten sie stets zur Außenseiterin. Alldem zum Trotz schuf Kusama ein enormes Vermächtnis, das von Gemälden, Skulpturen, Installationen bis hin zu Poesie und Romanen reicht. Ihre Ausstellungen mit InfinitySpiegelräumen und Polka Dots sorgen auf der ganzen Welt für Rekordbesucherzahlen.

KUSAMA:INFINITY porträtiert auf einfühlsame Weise eine unvergleichliche Künstlerin über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahrzehnten. Regisseurin Heather Lenz erzählt die inspirierende Geschichte einer mutigen Wegbereiterin, der es entgegen aller Widerstände gelang, ihre kreativen Visionen zu verwirklichen. (Text: Weltkino)

Aufgrund des erwarteten hohen Andrangs wird der Einlass in den Saal über Einlasskarten geregelt.
Diese erhalten Sie ab 18:00 Uhr am Empfang des Japanischen Kulturinstituts. Bitte beachten Sie, dass die Platzanzahl begrenzt ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Vorführung findet im Rahmen der Ausstellung Yayoi Kusama statt, die vom 14.3. bis 2.8.2026 im Museum Ludwig, Köln gezeigt wird.

In Kooperation mit dem Museum Ludwig

Mehr zur Ausstellung finden Sie hier

Datum
11.06.2026 18:30 Uhr

Ort
Japanisches Kulturinstitut
Universitätsstraße 98
50674 Köln

Änderungen vorbehalten. Das Japanische Kulturinstitut Köln behält sich kurzfristige Änderungen im Veranstaltungsprogramm sowie Absagen vor. Eine Haftung für dadurch entstehende Unannehmlichkeiten oder Kosten (z. B. Fahrt- oder Übernachtungskosten) kann für Gäste nicht übernommen werden.

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